| Bildungsurlaub |
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Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von Beschäftigten der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes zum Zweck der politischen oder beruflichen Bildung. Seit dem 1. Januar 1991 haben alle in Berlin beschäftigten ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Bildungsurlaub. Es sind dies
Bildungsurlaub für Auszubildende dient ausschließlich der politischen Bildung. Von allen anderen Beschäftigten kann Bildungsurlaub auch zur beruflichen Bildung genutzt werden. Voraussetzung zur bezahlten Freistellung ist es, daß Euer jeweiliges Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin darf von Euch nicht später als 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung über Eure Teilnahme informiert werden. Nur wenn einer Freistellung zum Bildungsurlaub "zwingende betriebliche Belange" oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter (unter sozialen Gesichtspunkten) entgegenstehen, kann die Freistellung abgelehnt werden. Sollte dies der Fall sein, setzt Euch bitte mit uns in Verbindung. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin erhält vom bapob als Veranstalter des Bildungsurlaubs eine Kopie des Anerkennungsbescheids der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen zugeschickt.
Mehr Infos hier oder direkt bei: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it |